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Allgemeine Reisebedingungen

Die folgenden Vertragsbedingungen werden durch unterschriebene Kontingentbestätigung bzw. Auftrag seitens des Kunden an die Frankenland Reisen Media GmbH ausnahmslos anerkannt.

 

Reisebedingungen Stand ab 23.09.2025

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Reiseverträge zwischen Frankenland Reisen Media GmbH („FRM“ / „Reiseveranstalterin“) und dem Reisenden (m/w/d), dem „Kunden“, bei welchen FRM mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise zusammenstellt. Sie gelten nicht für die Vermittlung oder den Verkauf einer touristischen Einzelleistung, wie etwa einen Flug oder ein Veranstaltungsticket. Bei Buchung einer Pauschalreise werden dem Kunden die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere das Formblatt zur Pauschalreise, vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.

  1. Abschluss des Reisevertrages, Reisedokumente

2.1       Mit seinem Buchungsauftrag bietet der Kunde FRM den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) verbindlich an.

2.2       Der Buchungsauftrag kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder in elektronischer Form vorgenommen werden. Er erfolgt durch den Kunden auch für alle im Buchungsauftrag aufgeführten und angemeldeten Personen, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Pflichten einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.3       Für Online-Buchungen gilt: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite von FRM erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er den Buchungsauftrag zum Abschluss bringen. Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entsteht. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten vor Buchung des Kunden mehr vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefonnummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), die noch keine Annahme des Auftrages darstellt, sondern lediglich den Eingang desselben bestätigt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich ist.

2.4       Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrages durch FRM zustande. FRM bestätigt den Vertragsschluss dem Kunden mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail (in Papier nur im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB, etwa auf Messen).

2.5       Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich FRM mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zur Ablehnung der Einreise führen. ESTA-Formulare müssen vom Kunden sorgfältig vor Einreise in die USA ausgefüllt werden, da sie Einreisevoraussetzung sind.

2.6       Kein Widerrufsrecht: FRM weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag vor Reisebeginn ist stets möglich (siehe Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

  1. Zahlungen des Kunden

3.1       Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises sofort fällig und zu zahlen. Die Anzahlung ist auf das von FRM genannte Geschäftskonto zu leisten und wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist spätestens 28 Tage vor vertraglichem Reisebeginn fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziff. 8.1 abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei FRM eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto von FRM. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 28 Tagen vor Reisebeginn, ist der Gesamtreisepreis nach Erhalt der Reisebestätigung und dem Sicherungsschein unverzüglich fällig und an FRM zu entrichten.

3.2       Werden auf den Reisepreis fällige Zahlungen vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, obwohl FRM zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, sowie die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat, so ist FRM berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz vom Kunden zu verlangen, der sich der Höhe nach an Ziff. 6.2 und 6.3 orientiert.

3.3       Wählt der Kunde die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilt er bei Buchung der Reise die Belastungsermächtigung für sein Kreditkartenkonto. Hat FRM diese Zahlungsart in der Reisebestätigung ausdrücklich akzeptiert, so gilt eine Zahlung des Kunden so lange als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der von FRM vom Kreditkartenkonto des Kunden eingezogene Betrag nicht, ganz oder teilweise rückbelastet oder seine Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so gerät der Kunde in Verzug und FRM ist berechtigt, einen entstandenen Verzugsschaden in Rechnung zu stellen. Die An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden auch bei Kreditkartenzahlungen entsprechend ihren Fälligkeiten, und soweit der Sicherungsschein übergeben ist, abgebucht.

  1. Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der betreffenden Reise und aus den auf diese bezugnehmenden Angaben in der individuellen Reisebestätigung. Bei Erstellung eines individuellen Reiseprogramms für den Kunden bildet dieses die Grundlage für den Leistungsinhalt von FRM in Verbindung mit der Reisebestätigung an den Kunden.

  1. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss

5.1       FRM behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird FRM den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 5.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für FRM führt.

5.2       FRM behält sich ausdrücklich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind. Dies kann etwa der Fall sein bei erforderlichen Routen- und Streckenänderungen, auch von einzelnen Strecken oder Transfers, je in zumutbarem Umfang, insbesondere zur Sicherheit der Gäste, bei witterungsbedingten Zufahrtsproblemen, wie starkem Regenguss oder Gewitter, durch die Strecken unbefahrbar werden, notwendigen Änderungen von Zeitpunkt und Reihenfolge der Programmpunkte, Erweiterung oder Verkleinerung von Gruppen in zumutbarem Umfang oder dem Austausch von Leistungsträgern bei Ausfall derselben in zumutbarem Umfang, auch bei Personenänderungen (Austausch Reiseleiter/in bei Erkrankung oder Verhinderung). FRM hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

5.3       Übersteigt die in Ziff. 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann FRM sie nicht einseitig vornehmen. FRM kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von FRM bestimmten, angemessenen Frist, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann FRM die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so kann FRM dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von FRM bestimmten, angemessenen Frist, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf der genannten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

5.4       FRM kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 5.3 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die FRM den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

  1. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

6.1       Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei FRM. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail) zu erklären.

6.2       Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, kann FRM eine angemessene Entschädigung verlangen. FRM behält sich vor, die Stornierungsentschädigung pauschaliert oder konkret zu berechnen. In Bezug auf die pauschalierte Berechnung hat FRM die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von FRM und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

 – bis zum 30. Tag vor Reisebeginn                      20 % des Reisepreises

 – vom 29. bis 21. Tag vor Reisebeginn               30 % des Reisepreises

 – vom 20. bis 15. Tag vor Reisebeginn                40 % des Reisepreises

 – vom 7. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn            90 % des Reisepreises

 – am Tag des Reisebeginns / bei Nichtantritt

    der Reise                                                              95 % des Reisepreises.

Es steht dem Reisenden stets frei, nachzuweisen, dass FRM ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.

6.3       FRM behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung insbesondere bei Fluss- oder Hochseekreuzfahrtreisen zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen. Insbesondere bei Schiffsreisen, Kreuzfahrten und Spezialprogrammen kommen bei einem Rücktritt weder ersparte Aufwendungen noch sonstige Einnahmen zustande, so dass der Kunde damit rechnen muss, dass fast sämtliche Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis mit entstehenden Kosten verrechnet werden, vor allem auch bei einem kurzfristigen Rücktritt vor Reisebeginn.

6.4       Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Verpflegungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach Vertragsabschluss Umbuchungen vorgenommen, kann FRM eine dem Kunden zuvor mitgeteilte Umbuchungsentschädigung pro Umbuchungsvorgang erheben. Umbuchungen sind nach Einwilligung von FRM ausschließlich bis zum 30. Tag vor Reisebeginn möglich. Umbuchungswünsche nach dieser Frist sind nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass FRM ein Schaden nicht in der Höhe der berechneten Umbuchungspauschalen entstanden ist.

6.5       Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie FRM nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. FRM kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber FRM als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6.6       Erfolgt der Rücktritt des Kunden wegen eines Angebots von FRM über eine Preiserhöhung über 8 % des Reisepreises oder wegen einer der in Ziff. 5.3 genannten erheblichen Vertragsänderungen, so ist der Rücktritt des Kunden kostenfrei. Der Entschädigungsanspruch der Reiseveranstalterin entfällt ferner in Fällen des § 651h Abs. 3 S. 1 BGB.

6.7       Versicherungen: FRM empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod, über die FRM den Kunden informiert oder die FRM ihm vermittelt. Ferner empfiehlt FRM bei allen Reisen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die FRM ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die er ausschließlich selbst zu vertreten hat (z. B. infolge vorzeitiger Rückreise, Krankheit, oder wegen eines vom Kunden selbst eingeholten, ungültigen Visums), nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

  1. Rücktritt und Kündigung durch FRM

8.1       FRM kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn FRM diese Zahl in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung ausdrücklich genannt sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Reisebestätigung die Zahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals angibt. Ein Rücktritt ist bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn von FRM gegenüber dem Kunden zu erklären.

8.2       FRM kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. FRM hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

  1. Haftung und Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von FRM für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden, Abhilfe, Kündigung des Kunden

10.1     Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder Vertretung von FRM oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit FRM infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen, oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat FRM den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. FRM kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann FRM die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat FRM Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

10.2     Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet FRM innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Reisenden bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von FRM verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält FRM hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

10.3     Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten (Schadensminderungspflicht).

10.4     Reiseleiter und / oder Vertreter von FRM vor Ort sind nicht berechtigt, Ansprüche mit Wirkung für und gegen FRM anzuerkennen.

10.5     Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er rechtzeitig zu Beginn der Pauschalreise am Abreiseort erscheint, insbesondere bei Eigenanreise durch selbst gebuchte Flüge. Bei der Buchung von selbst gebuchten Reiseteilen oder Flügen ist zu empfehlen, einen erheblichen zeitlichen Vorlauf zu berücksichtigen und, etwa bei Verwendung von Rail & Fly-Tickets, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen, um den Check-In und die Sicherheits- und / oder Gesundheitskontrolle bequem und rechtzeitig passieren zu können. Ebenso sollte bei der Eigenbuchung von Anschlussflügen ein erheblicher zeitlicher Spielraum eingeplant werden und möglichst ein Tarif gewählt werden, bei dem Umbuchungen jederzeit kostenfrei oder zu geringen Kosten möglich sind.

  1. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

FRM ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss FRM diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, findet der Kunde unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en?prefLang=de.

  1. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

12.1     FRM informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

12.2     Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, FRM hat ihre Informations- und Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt oder sonst gegen vertragliche Pflichten schuldhaft verstoßen. Insbesondere Einreise-, Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.

12.3     Der Kunde ist verantwortlich für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde FRM beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum, zu beantragen, so haftet die Reiseveranstalterin nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern er gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.

  1. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden

13.1     Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert FRM den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. FRM hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Seine Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf der Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der touristik@frankenland-reisen.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder FRM unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

13.2     Mit einer Nachricht an touristik@frankenland-reisen.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

  1. Sonstiges, Verbraucherschlichtung, Barrierefreiheit

14.1     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und FRM findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechtes, oder eine Person ist, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von FRM vereinbart.

14.2     Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: FRM nimmt nicht an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

14.3     Der Kunde erhält auch alle Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Pauschalreise erforderlich sind, in barrierefreier Form. Die erforderlichen Informationen werden a) über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt, b) sie sind für den Verbraucher auffindbar, c) sie werden in verständlicher Weise dargestellt, d) sie werden den Verbrauchern auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können, e) der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate durch den Verbraucher eignen, die auf unterschiedliche Art dargestellt und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können, f) sie werden in einer Schriftart mit angemessener Größe und mit geeigneter Form unter Berücksichtigung des vorhersehbaren Nutzungskontexts und mit ausreichendem Kontrast sowie ausreichenden Abständen zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt, g) es wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten, wenn Elemente nichttextlichen Inhalts enthalten sind, h) die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen digitalen Informationen werden auf konsistente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden. Ferner werden Webseiten, einschließlich der zugehörigen Online Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, einschließlich mobiler Apps, auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet und im Fall der Verfügbarkeit von Unterstützungsdiensten wie Help-Desks, Call-Centern, technische Unterstützung, Relaisdiensten und Schulungsdiensten werden diese die Informationen über die Barrierefreiheit und die Kompatibilität der Dienstleistung mit assistiven Technologien mit barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitstellen. Marktüberwachungsbehörde:  Regierung von Oberfranken – Gewerbeaufsichtsamt, Oberer Bürglass, 34-36, 96450 Coburg, Deutschland, Tel. +49 921 604 2201, Fax: +49 921 604 2202,marktueberwachung@reg-ofr.bayern.de.

Reiseveranstalterin: Frankenland Reisen Media GmbH, Fitzendorfer Str. 11, 97496 Burgpreppach, Geschäftsführer Herr Hanno Amenda, Tel. +49 (0) 9534 – 922020, Fax: +49 (0)9534 – 922013, touristik@frankenland-reisen.de. HRB 6947, AG Bamberg. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung. Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel.: 040 4119-1919, Fax: 040 4119-3040, E-Mail: reiseinfo@hansemerkur.de, Internet: https://www.hmrv.de. Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung.

Frankenland Reisen Media GmbH vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de